19.12.2011, Grüner Frontmann erneut gescheitert!

    Sachbehandlung des Bürgerantrags wird nicht beanstandet

    Seit dem Bericht „Ruf nach Bürgerwindrad“ in der Frankenpost vom 9. Juli 2011 waren die in Sachen Windradstandort hauptsächlich handelnden Personen öffentlich bekannt. Auch aus einer Veröffentlichung des Ortsverbandes der GRÜNEN die sich auf deren Homepage findet geht hervor, dass die Unterschriftenlisten bei einem Bauernhoffest sowie bei einer öffentlichen Versammlung im Hotel Promenade ausgelegen haben und von Personen eingesehen werden konnten, die am Ende nicht unterschrieben haben. Es ist somit offenkundig, dass durch diese Art der Unterschriftensammlung – unabhängig von der späteren Sachbehandlung im Marktgemeinderat – fremde Dritte, grundsätzlich mehrfach Gelegenheit hatten in die ausliegenden Unterschriftenlisten Einsicht zu nehmen. Insoweit verwundert es wohl auch nicht wenn an den Bad Stebener Stammtischen hierüber ausgiebig gesprochen worden ist. Der Datenschutzbeauftragte führt hierzu in seiner Stellungnahme vom 31.10.2011 aus: „ Nach geltendem Recht kann daher nicht verhindert werden, dass Unterzeichner und Dritte bis zur Übergabe der Listen an die Gemeinde Einsicht in diese nehmen… “.

    Bei der Prüfung der Vorgänge nach Einreichung im Rathaus billigt der Landesdatenschutzbeauftragte zwar unter Hinweis auf Art. 17 Abs.1 BayDSchG sowie Art. 30 Abs. 3 der Gemeindeordnung dem Gemeinderat als Ganzes ein Überwachungs- und Einsichtsrecht in die Unterlagen zu, stellt aber im Weiteren fest, dass dieses Recht „…nicht einzelnen Ratsmitgliedern oder Fraktionen zusteht“. Ein Kontrollrecht haben und die Unterlagen nicht sehen dürfen – geht das? Eine Wertung hinsichtlich der praktischen Anwendung dieser juristischen Konstruktion bleibt dem gesunden Menschenverstand eines jeden Bürgers überlassen. In Bad Steben ist es jedenfalls gute und vertrauensschaffende Praxis, dass die Gemeinderäte im Rathaus Einsicht in alle für Abstimmungen im Gemeinderat entscheidungsrelevanten Unterlagen erhalten.

    Wichtig ist jedoch vor allem das Ergebnis zu dem der Landesdatenschutzbeauftragte letztendlich kommt. Unter Hinweis auf Art. 30 Abs. 3 der Gemeindeordnung(=Einsichtsrecht des Gemeinderates) sowie Art. 31 Abs. 3 BayDSchG(Unerheblichkeit) wird der Vorgang nicht beanstandet!

     

         
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    Projekt "Sonnengarten"

    Marktgemeinderat macht Weg für Zukunftsprojekt frei!

    In seiner Sitzung vom 12. April 2010 hat der Marktgemeinderat Bad Steben beschlossen die Änderung des Flächennutzungsplanes für das Projekt "Sonnengarten" in einem gesonderten Verfahren vorzuziehen, um so die Voraussetzungen für ein Vorhaben zu schaffen, dass ganz Bad Steben voranbringen wird. Dieses Gesundheits- und Tourismusprojekt sieht auf einem Areal von rd. 80.000 m² die Schaffung eines Behandlungs- Konferenz und Urlaubszentrums vor, welches durch die geplante Zusammenarbeit mit Hochschulen Modellcharakter in Deutschland haben wird. 100 Ferienappartments, der größte Heilpflanzengarten Europas, ein Konferenzcentrum mit 1000 Sitzplätzen und eine Therapieeinrichtung gehören zu diesem Projekt, das mit seinem derzeit veranschlagten Investitionsvolumen von 60 Mio. Euro die größte Einzelbaumaßnahme in der Geschichte Bad Stebens darstellt! Darüber hinaus werden die erwarteten 100 Arbeitsplätze der unterschiedlichsten Qualifaktionsstufen den Arbeitsmarkt der Region stabilisieren und die Kaufkraft vor Ort stärken. Der Marktgemeinderat hat grünes Licht für ein geradezu visionären Projekt gegeben, das die Entwicklung Bad Stebens dauerhaft positiv beeinflussen kann.